Befreiung vom Unterricht aus betrieblichen oder zwingenden Gründen
In bestimmten Fällen kann eine Befreiung vom Unterricht während der Schulzeit notwendig sein – etwa bei betrieblichen Verpflichtungen (z. B. Fortbildungen, Messen) oder bei nicht verschiebbaren Terminen (z. B. Gerichtstermine).
Hinweis: Arzttermine müssen außerhalb der Unterrichtszeit wahrgenommen werden.
Vorgehensweise bei einer Befreiung oder Beurlaubungen:
- Der Ausbildungsbetrieb (bei betrieblichen Befreiungen) bzw. der/die Schüler'in (bei Beurlaubungen) richtet eine formlose E-Mail mit einer kurzen Begründung an das Sekretariat der Schule (bs-gh-lager@muenchen.de)
- Nach Prüfung des Antrags durch die Schulleitung wird die Klassenleitung über die Genehmigung oder Ablehnung der Befreiung informiert.
- Der/die Schüler*in wird anschließend durch die Klassenleitung über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
- Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung rechtzeitig im Voraus beantragt werden muss und nur bei triftigem Grund erfolgen kann.